| Grundpreis
(Einschaltgebühr ohne jegliche
Fahrtstrecke)
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€ 2,70 |
| Mindestfahrpreis
(Grundpreis + erste Schalteinheit)
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€ 2,90 |
| Wartezeit (Tarifstufe 2)
(echtes und verkehrsbedingtes Warten)
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€ 22,50 / Stunde |
| Zuschläge |
€ 1,00 [Bestellgebühr]
€ 0,50 [im Kofferraum zu
beförderndes Gepäck, Tiere]
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| Anfahrtsgebühren |
Tarifzone I ist anfahrtsfrei *
Tarifzone II entsprechend dem Taxitarif *
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| Kilometerpreis (Tarifstufe 1) |
€ 1,60 / Kilometer (0-5 km)
€ 1,40 / Kilometer (5-10 km)
€ 1,25 / Kilometer (ab 10 km)
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| Festpreis Flughafen/Messe (u. umgekehrt) |
€ 51,00 [gilt nur auf direktem Weg] |
| Zuschlag für Großraumtaxis ** |
€ 5,00 (dieser Zuschlag gilt auch beim
Festpreis)
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* Die Tarifzonen sind dem
anschließenden Kapitel zu entnehmen
** Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart
und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 6 Personen
einschließlich Fahrzeugführer/Fahrzeugführerin
zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Lade- oder
Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können. Ab
dem 6. Fahrgast beträgt dieser Zuschlag unabhängig von der
Gesmatzahl der beförderten Personen pauschal € 5,00.
| Tarifzone I (anfahrtsfrei) |
Das Gebiet der Landeshauptstadt
München, die Gebiete der Gemeinden Unterföhring, Aschheim –
Ortsteil Dornach, Feldkirchen, Haar, Unterhaching, Neubiberg,
Ottobrunn, Grünwald, Pullach, Neuried, Planegg, Gräfelfing,
Krailling und Karlsfeld sowie das Gelände des Flughafens
München bilden die Tarifzone I, das übrige Gebiet die
Tarifzone II.
Das Gelände des Flughafens im Sinne dieser Verordnung beginnt an
der Zufahrt über die Zentralallee 400 m nach der Abzweigung von
der Kreisstraße FS 44, an der Zufahrt über die Freisinger
Allee bei der Agip-Tankstelle und an der Zufahrt über die
Staatsstraße 2584 aus Richtung Erding bei der Abzweigung zur
"Allgemeinen Luftfahrt |
| Tarifzone II |
Landkreis
München, Freising, Erding, Ebersberg,
Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau und die nördlich der B
472
gelegenen Gebietsteile des Landkreises
Bad Tölz - Wolfratshausen. |
Tarifzone I + Tarifzone II sind zusammen das
Pflichtfahrgebiet.
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