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Taxitarif

Beförderungspreise

Grundpreis

(Einschaltgebühr ohne jegliche Fahrtstrecke)

€ 2,70
Mindestfahrpreis

(Grundpreis + erste Schalteinheit)

€ 2,90
Wartezeit (Tarifstufe 2)

(echtes und verkehrsbedingtes Warten)

€ 22,50 / Stunde
Zuschläge € 1,00 [Bestellgebühr]

€ 0,50 [im Kofferraum zu beförderndes Gepäck, Tiere]

Anfahrtsgebühren Tarifzone I ist anfahrtsfrei *

Tarifzone II entsprechend dem Taxitarif *

Kilometerpreis (Tarifstufe 1) € 1,60 / Kilometer (0-5 km)

€ 1,40 / Kilometer (5-10 km)

€ 1,25 / Kilometer (ab 10 km)

Festpreis Flughafen/Messe (u. umgekehrt) € 51,00 [gilt nur auf direktem Weg]
Zuschlag für Großraumtaxis ** € 5,00 (dieser Zuschlag gilt auch beim Festpreis)

*    Die Tarifzonen sind dem anschließenden Kapitel zu entnehmen

**  Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 6 Personen einschließlich Fahrzeugführer/Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können. Ab dem 6. Fahrgast beträgt dieser Zuschlag unabhängig von der Gesmatzahl der beförderten Personen pauschal € 5,00.  

Tarifzonen

Tarifzone I (anfahrtsfrei) Das Gebiet der Landeshauptstadt München, die Gebiete der Gemeinden Unterföhring, Aschheim – Ortsteil Dornach, Feldkirchen, Haar, Unterhaching, Neubiberg, Ottobrunn, Grünwald, Pullach, Neuried, Planegg, Gräfelfing, Krailling und Karlsfeld sowie das Gelände des Flughafens München bilden die Tarifzone I, das übrige Gebiet die Tarifzone II.
Das Gelände des Flughafens im Sinne dieser Verordnung beginnt an der Zufahrt über die Zentralallee 400 m nach der Abzweigung von der Kreisstraße FS 44, an der Zufahrt über die Freisinger Allee bei der Agip-Tankstelle und an der Zufahrt über die Staatsstraße 2584 aus Richtung Erding bei der Abzweigung zur "Allgemeinen Luftfahrt
Tarifzone II Landkreis München, Freising, Erding, Ebersberg, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau und die nördlich der B 472 gelegenen Gebietsteile des Landkreises
Bad Tölz - Wolfratshausen.

Tarifzone I + Tarifzone II sind zusammen das Pflichtfahrgebiet.